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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22 (https://dejure.org/2022,30604)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.09.2022 - 3 M 64/22 (https://dejure.org/2022,30604)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. September 2022 - 3 M 64/22 (https://dejure.org/2022,30604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 80 Abs 5 VwGO, § 5 Abs 2 Nr 2 LFGB, § 3 Abs 1 Nr 5 LFGB, § 39 Abs 1 LFGB
    Aufforderung zum Rückruf wiederverwendbarer Kunststoffeiswürfel wegen Verwechslungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kunststoffeiswürfel; Lebensmittel; verwechselbar; Gefahr; Verschlucken; Aufforderung zum Rückruf wiederverwendbarer Kunststoffeiswürfel

  • rechtsportal.de

    Kunststoffeiswürfel; Lebensmittel; verwechselbar; Gefahr; Verschlucken; Aufforderung zum Rückruf wiederverwendbarer Kunststoffeiswürfel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22
    Dies erfordert, dass die Beschwerde mit schlüssigen Gegenargumenten die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses in Frage stellt (vgl. zum Vorstehenden: Beschluss des Senates vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 8 B 1401/11 - juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 14 CS 21.2264

    Zum Anspruch auf mündliche Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22
    Spätere Ausführungen des Beschwerdeführers können in die Entscheidungsfindung lediglich insoweit Eingang finden, als sie sich entweder als bloße Vertiefung oder Verdeutlichung von fristgerechten und hinreichend substantiierten Beschwerdegründen oder als Reaktion auf neues Vorbringen eines anderen Verfahrensbeteiligten darstellen (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 14 CS 21.2264 - juris Rn. 39; OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 19 B 1804/18 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2012 - 8 B 1401/11

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22
    Dies erfordert, dass die Beschwerde mit schlüssigen Gegenargumenten die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses in Frage stellt (vgl. zum Vorstehenden: Beschluss des Senates vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 8 B 1401/11 - juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2019 - 3 M 1/19

    Kein Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung bei missbräuchlichem Verhalten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22
    Dies erfordert, dass die Beschwerde mit schlüssigen Gegenargumenten die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses in Frage stellt (vgl. zum Vorstehenden: Beschluss des Senates vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 8 B 1401/11 - juris Rn. 23; BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2019 - 19 B 1804/18

    Unzulässige Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund der Bestandskraft der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22
    Spätere Ausführungen des Beschwerdeführers können in die Entscheidungsfindung lediglich insoweit Eingang finden, als sie sich entweder als bloße Vertiefung oder Verdeutlichung von fristgerechten und hinreichend substantiierten Beschwerdegründen oder als Reaktion auf neues Vorbringen eines anderen Verfahrensbeteiligten darstellen (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 14 CS 21.2264 - juris Rn. 39; OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 19 B 1804/18 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 CS 03.717

    Mit Lebensmitteln verwechselbare Erzeugnisse, Dekorationsmaterial, Glaseiswürfel,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2022 - 3 M 64/22
    Hierbei ist auch das Erkenntnisvermögen kleiner und kleinster Kinder zu berücksichtigen (vgl. zum Vorstehenden: Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: November 2021, LFGB § 3 Rn. 36), die die in einem harmlos oder sogar verlockend wirkenden Produkt steckenden Gefahren noch nicht zutreffend einschätzen können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 25 CS 03.717 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Feststellung des Bestehens einer Ehe durch

    Die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 98 VwGO i. V. m. § 418 Abs. 1 ZPO reicht folglich nur so weit, wie die Angaben der zur Beurkundung befugten Person auf eigenen Handlungen oder Wahrnehmungen beruhen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2023 - OVG 3 M 64/22 -, S. 3 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2012 - OVG 2 N 16.11 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - OVG 3 M 11/21 -, S. 3 für eine Heiratsurkunde aufgrund eines Anerkennungsbeschlusses eines syrischen Scharia-Gerichts; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 18 B 1183/20 -, Rn. 33 ff., juris.; Krafka in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 47. Edition, Stand: 1. Dezember 2022, ZPO § 418 Rn. 5).

    Angesichts dessen ist das in der Entscheidung angegebene Datum nicht bindend, und im Wege der freien Beweiswürdigung festzustellen, wann die Ehe geschlossen wurde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - OVG 3 M 11/21 -, S. 3; sowie vom 6. Juni 2023 - OVG 3 M 64/22 -, S. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 18 B 1183/20 -, Rn. 33 ff., juris).

    Solche Urkunden können - wie oben dargestellt - gemäß § 418 Abs. 1 und 3 ZPO nur dann den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen bekunden, wenn diese von der Behörde oder der Urkundsperson selbst wahrgenommen wurden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - OVG 3 M 64/22 -, S. 3 f.; sowie vom 30. April 2012 - OVG 2 N 16.11 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - OVG 3 M 11/21 -, S. 3 für eine Heiratsurkunde aufgrund eines Anerkennungsbeschlusses eines syrischen Scharia-Gerichts).

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